Ombudsstelle

Wir sind stets bemüht, unsere Kunden hinsichtlich ihrer Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen.

Sollten Sie dennoch Grund für eine Beschwerde oder Anregungen für Verbesserungsmöglichkeiten haben, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir versichern Ihnen eine rasche Behandlung und Erledigung Ihres Anliegens. Um Ihre Beschwerden und Anregungen möglichst rasch und transparent für Sie zu beantworten, folgt unser Kundendialog folgenden Schritten:

Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater…

Am besten kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder Ihren üblichen Ansprechpartner, um Ihr Anliegen vorzubringen. Geben Sie diesen Personen die Gelegenheit, auf Ihr Anliegen einzugehen und die Dinge richtigzustellen.

...oder schreiben Sie uns

Sollte sich die Situation nicht auf direktem Wege mit Ihrem üblichen Ansprechpartner klären lassen, haben Sie ferner folgende Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten:

Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG
Ombudsstelle
Heßgasse 1
A-1010 Wien
E-Mail: ombudsstelle@llb.at
Telefon: +43 1 536 16-800
Fax: +43 1 536 16-293

Zur korrekten Registrierung und Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Kundennummer oder Kontaktdaten.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen

Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen. Alle Beschwerden werden elektronisch erfasst und regelmäßig ausgewertet, um systematische Risiken und Fehler frühzeitig erkennen, beheben und in Zukunft vermeiden zu können. Können wir Ihre Beschwerde nicht umgehend lösen, bestätigen wir Ihnen binnen zwei Arbeitstagen den Eingang. Wir bearbeiten jede Beschwerde individuell und setzen uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander. Hierzu nehmen wir notwendige Untersuchungen vor. Bei komplexeren Sachverhalten kann es auch die Konsultation von externen Experten notwendig sein. Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis, dass es von der Entgegennahme der Beschwerde bis zur Rückmeldung bzw. zufriedenstellenden Erledigung unterschiedlich lange dauern kann. Wir versuchen grundsätzlich, jeden Beschwerdefall innerhalb von zehn Arbeitstagen abzuschließen. Sollten wir etwas mehr Zeit für die Antwort benötigen, geben wir Ihnen regelmäßig Zwischeninformationen.

So antworten wir Ihnen

Unsere Unternehmenspolitik ist es, Kundenzufriedenheit wiederherzustellen. Auf der Basis unserer Untersuchungen prüfen wir Ihre Beschwerde. Das Ergebnis besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen oder teilen es Ihnen schriftlich mit.

Wohin können Sie sich wenden, sollten wir keine gemeinsame Lösung finden

Wir bemühen uns sehr, eine positive Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Sollten Sie jedoch mit unserem endgültigen Lösungsansatz nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer Beschwerde an folgende Stellen zu wenden:

Im Zusammenhang mit Bankgeschäften, ausgenommen Fremdwährungskrediten:
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
www.bankenschlichtung.at

Im Zusammenhang mit über das Internet geschlossenen entgeltlichen Verträgen oder sonstigen Fragen des E-Commerce- oder Internetrechts bzw. des Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechts mit Internetbezug, wenn Sie Verbraucherin oder Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich sind:
Internet Ombudsstelle
www.ombudsstelle.at

Bei online abgeschlossenen Verträgen haben Sie weiters die Möglichkeit, sich an die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungsplattform zu wenden:
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten oder sonstigen Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeiten der vorstehend genannten Schlichtungsstellen fallen:
Verbraucherschlichtung Austria
www.verbraucherschlichtung.at

Im Zusammenhang mit dem schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG):
Finanzombudsstelle Schweiz
www.finos.ch

Unbenommen bleibt, etwaige Ansprüche im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.

Wann können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten?

  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht wird
  • Wenn Sie die anlassgebende Person nicht nennen, ist es uns nicht möglich, den Sachverhalt umfassend zu prüfen
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses unvereinbar ist
  • Beschwerden über geschäftspolitische Entscheidungen, wie etwa Konditionen oder Entgelte, können wir zwar registrieren, jedoch keine Nachlässe oder sonstige Sonderkonditionen gewähren.
  • Die Behandlung Ihres Anliegens im Beschwerdemanagement setzt voraus, dass noch kein gerichtliches oder Schlichtungsverfahren zu demselben Sachverhalt anhängig ist.
  • Sollten Sie eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, ersuchen wir Sie, das weitere Vorgehen direkt über den Rechtsweg abzuklären.